Wissenswertes zur Bonität
CrefoZert – Geprüfte Bonität durch Creditreform
Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Unternehmen von der Creditreform mit dem CrefoZert ausgezeichnet wurde. Dieses Bonitätszertifikat bestätigt uns eine hervorragende finanzielle Stabilität und ein vertrauenswürdiges Geschäftsgebaren.
Das CrefoZert erhalten nur Unternehmen mit einer nachweislich soliden Bonitätsstruktur – für unsere Kunden und Geschäftspartner ein verlässliches Zeichen von Sicherheit und Kontinuität.
Wissenswertes zum Umweltschutz
Die ABS betreibt, bis auf einen Transporter, alle PKW, LKW und Transporter mit neuesten Motoren und Euro 6 Abgasnorm.
Zudem kompensieren wir CO₂-Emissionen über Atmosfair.
Bei Interesse und auf Nachfrage senden wir ihnen die anderen Zertifikate gerne zu.
Ebenfalls versenden wir unsere Ware klimaneutral.
Wissenswertes zur Verkehrssicherung
Sie wollen für ein Projekt im öffentlichen oder privaten Raum Absperrungen vornehmen lassen.
Hierzu sollten Sie folgendes wissen:
Die maßgebende Rechtsgrundlage für Absperrungen ist die Straßenverkehrsordnung. Zuständig für die Anordnung von Beschränkungen im Verkehr in Berlin sind die Straßenverkehrsbehörden bei den Bezirksämtern oder die Verkehrslenkung Berlin.
Bevor Absperrungen vorgenommen werden können, muss von der zuständigen Behörde eine verkehrsrechtliche Anordnung erlassen werden. Dies kann je nach Komplexität der Maßnahmen mehrere Wochen oder Monate in Anspruch nehmen.
Die ABS Verkehrstechnik GmbH & Co. KG unterstützt Sie bei der Beantragung der verkehrsbehördlichen Anordnung durch Erstellung von Verkehrszeichenplänen und Einreichung Ihres Antrages.
Nach Vorliegen einer entsprechenden Anordnung können die Verkehrssicherungsmaßnahmen geplant und ausgeführt werden. Hierzu vermietet die ABS Ihnen das notwendige Material und stellt es entsprechend den gültigen Regeln auf. Während der Mietzeit sind Sie für das geliehene Material verantwortlich.
Die Verkehrssicherungspflicht für eine Maßnahme obliegt demjenigen, der im Straßenraum Arbeiten ausführt oder ausführen lässt. Dies bedeutet für Sie, dass Sie einen Mitarbeiter benennen müssen, der für die Verkehrssicherungspflicht verantwortlich ist. Dieser wird in der verkehrsbehördlichen Anordnung konkret benannt und ist für die tägliche Überwachung der Absperrmaßnahmen und die Einhaltung der technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A5.2 verantwortlich. Näheres hierzu regeln die StVO, die RSA, die ZTV-SA und die ASR A5.2 (Straßenbaustellen). Bezüglich des Zusammenwirkens von ASR A5.2 und RSA empfehlen wir die Handlungshilfe der BASt (Bundesanstalt für Straßenwesen).
Die gesetzlichen Vorschriften können bei Bedarf nach Terminvereinbarung bei uns eingesehen werden.
Wir hoffen auf gute Zusammenarbeit bei der Durchführung Ihrer Verkehrssicherungsmaßnahmen.